Begleitetes Fahren
ab 17.
Ein Jahr früher hinters Steuer: Mit BF17 machst du den B-Schein schon mit 17 und sammelst bis 18 Erfahrung — begleitet von einer Vertrauensperson. Hier sind alle Regeln und Voraussetzungen.
Stand: Juni 2026, mit amtlichen Quellen.
Kurz gesagt: Du machst mit 17 den Führerschein und fährst bis 18 nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzen und höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.
Was ist BF17?
BF17 steht für Begleitetes Fahren ab 17. Du durchläufst die ganz normale Ausbildung der Klasse B — Theorie, Praxis und beide Prüfungen — nur eben ein Jahr früher. Zwischen dem bestandenen Test und deinem 18. Geburtstag darfst du fahren, solange eine eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzt. Das senkt nachweislich das Unfallrisiko von Fahranfängern.
Rechtsgrundlage: § 48a FeV. Quelle: ADAC, bf17.de, Bundesministerium für Verkehr.
Voraussetzungen für dich
- Mindestalter 17 — mit der Ausbildung darfst du schon einige Monate vorher starten.
- Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie bei Klasse B: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild und Antrag.
- Du legst die normale Theorie- und Praxisprüfung ab und bekommst eine Prüfungsbescheinigung.
Wer darf Begleitperson sein?
Die Begleitperson trägst du vorab in die Prüfungsbescheinigung ein. Sie muss alle drei Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) bei Beantragung der Bescheinigung.
Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen (z. B. beide Eltern und weitere Verwandte). Eine besondere Schulung ist für sie nicht vorgeschrieben.
Was gilt unterwegs?
- Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt dabei und in der Bescheinigung eingetragen sein.
- Sie darf höchstens 0,5 Promille Alkohol haben und nicht unter Drogen stehen.
- Für dich gilt — wie für alle unter 21 — 0,0 Promille.
- Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer: Sie gibt Sicherheit und Rat, greift aber nicht ins Steuer ein. Verantwortlich fürs Fahren bleibst du.
Und ab 18?
Mit dem 18. Geburtstag endet die Begleitpflicht automatisch. Du tauschst die Prüfungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den EU-Kartenführerschein und fährst ab dann ganz normal allein. Die zweijährige Probezeit läuft bereits ab dem Tag der Prüfung.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist begleitetes Fahren möglich?
Mit 17 den Führerschein machen, bis 18 begleitet fahren, danach allein.
Wer darf Begleitperson sein?
Mindestens 30 Jahre, seit 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt in Flensburg, eingetragen in der Bescheinigung.
Wie viele Begleitpersonen sind erlaubt?
Mehrere — alle müssen die Voraussetzungen erfüllen und eingetragen sein.
Darf die Begleitperson Alkohol trinken?
Höchstens 0,5 Promille. Für dich gilt 0,0 Promille.
Was passiert mit 18?
Die Bescheinigung wird gegen den normalen Führerschein getauscht — ab dann fährst du ohne Begleitung.
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