Alle reden über teure Führerscheine. Du sparst schon jetzt — bei der Theorie.
Führerschein · Reform 2027

Die Führerschein-
Reform 2027.

Was sich beim Führerschein wirklich ändert: Theorieunterricht wird freiwillig, eine neue Theorieprüfung, Sonderfahrten nach Können statt nach Liste und begleitetes Üben privat.
Verständlich erklärt von Fahrschulprofis.

⚠️ Stand: Entwurf. Die Reform steckt in der FahrschModV (Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026). Sie ist vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, aber der Bundesrat muss noch zustimmen. Einzelheiten können sich noch ändern — wir halten diese Seite aktuell.

Kurz gesagt: Geplant ab 1.1.2027 (Ausbildung) und 1.7.2027 (neue Prüfung): der Pflicht-Theorieunterricht entfällt — du wählst dein Lernformat selbst (auch komplett digital). Die Theorieprüfung wird umgestellt (Klasse B: 30 Fragen, max. 3 Fehlerpunkte, Sternchen-Fragen als K.-o.-Kriterium). Sonderfahrten richten sich nach deinem Können statt nach fester Anzahl, und es kommt ein begleitetes Üben mit privatem Begleiter.

Wann gilt was?

Die Reform soll gestaffelt starten. Die wichtigsten geplanten Termine:

Ab wann (geplant)Was ändert sich
31.12.2026Die bisherige Fahrschüler-Ausbildungsordnung läuft aus.
1.1.2027Neue Ausbildungsordnung: Theorieunterricht freiwillig, Sonderfahrten kompetenzorientiert.
1.7.2027Neue Theorieprüfung (1 Punkt pro Frage, Sternchen-Fragen) und begleitetes Üben (Erprobung).
laufende AusbildungVor dem 1.1.2027 begonnen? Dann gilt für dich weiter das alte Recht.

Quelle: FahrschModV-Entwurf (BR-Drs. 365/26, Artikel 10), Stand 10.06.2026. Termine vorbehaltlich der Bundesrats-Zustimmung.

Theorieunterricht wird freiwillig

Das ist die größte Änderung für Fahrschüler: Der heute vorgeschriebene Pflicht-Theorieunterricht in fester Stundenzahl (z. B. 12 + 2 Doppelstunden bei Klasse B) soll wegfallen. Stattdessen entscheidest du eigenverantwortlich, wie du den vorgeschriebenen Theoriestoff lernst:

  • In Präsenz in der Fahrschule — wenn sie das anbietet.
  • Digital — live (z. B. Online-Unterricht) oder zeitlich frei (App, Videos, Lernplattform).
  • Als Kombination aus beidem, ganz nach deinem Lerntyp und Zeitplan.

Was das bedeutet: Lernformate wie TheorieCoach werden damit ab 2027 zu einem gesetzlich vollwertigen Weg, die Theorie zu lernen — nicht mehr nur „Übung nebenbei“. Du kannst dann in deinem Tempo, in deiner Sprache und so oft du willst lernen.

Quelle: § 3 des Entwurfs der neuen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (FahrschAusbV); Inhalte richten sich nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die neue Theorieprüfung

Geplant ab dem 1.7.2027 wird das Bewertungssystem umgestellt: Jede Frage zählt genau 1 Fehlerpunkt. Die alte Gewichtung mit 2 bis 5 Fehlerpunkten und die „zwei 5-Punkte-Fragen“-Regel entfallen. Dafür kommt ein neues K.-o.-Kriterium hinzu.

Klasse B (Ersterwerb): 30 Fragen, höchstens 3 Fehlerpunkte. Zusätzlich gilt: Eine falsch beantwortete Sternchen-Frage (*) — besonders sicherheitsrelevant — bedeutet sofort durchgefallen.

So sind die geplanten Werte je Klasse:

KlasseFragenmax. Fehlerpunkte
B (Ersterwerb)303
Erweiterung (mit Vorbesitz)202
Mofa202
C1 / C30 / 373
D1 / D35 / 403 / 4

Gute Nachricht nebenbei: Die Prüfungsgebühren sollen sinken (die Theorieprüfungs-Gebühr deutlich), und ein neuer Prüfertyp soll für mehr Prüfungstermine sorgen. Wie die heutige Prüfung läuft, liest du auf Theorieprüfung Klasse B.

Quelle: Entwurf der neuen Anlage 7 (Nr. 1.2.2) zur FeV. Welche Fragen ein Sternchen tragen, legt die amtliche Prüfungsrichtlinie bzw. der Fragenkatalog (ARGE TP 21) fest.

Sonderfahrten: nach Können, nicht nach Liste

Die feste Anzahl an Sonderfahrten (heute z. B. 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Dunkelfahrten bei Klasse B) soll abgeschafft werden. Die Fahrtarten Überland, Autobahn und Dämmerung/Dunkelheit müssen weiterhin stattfinden — aber der Umfang richtet sich künftig nach deinem individuellen Ausbildungsstand. Wer schneller sicher fährt, braucht weniger; wer mehr Übung braucht, bekommt mehr.

Außerdem dürfen Fahrsimulatoren stärker in die Praxisausbildung einbezogen werden — allerdings nicht für die genannten Pflicht-Fahrtarten.

Quelle: § 4 des Entwurfs der neuen FahrschAusbV.

Neu: die Prüfungsreife-Bestätigung

Vor der praktischen Prüfung macht die Fahrschule mit dir eine prüfungsähnliche Testfahrt (so lang wie die echte Prüfung). Läuft sie gut, stellt die Fahrschule eine Prüfungsreife-Bestätigung aus — ein neues Pflichtdokument, das dem Prüfer vorgelegt werden muss. Dokumentation und Übermittlung dürfen elektronisch erfolgen.

Für dich heißt das: weniger „auf gut Glück“ zur Prüfung — du gehst erst hin, wenn dein Fahrlehrer dich für so weit hält.

Quelle: §§ 11/12 des Entwurfs der FahrschAusbV i. V. m. § 17 Abs. 5 FeV.

Begleitetes Üben mit privatem Begleiter

Als Erprobung (zunächst befristet) ist ein neues Modell für Klasse B vorgesehen: Du darfst nach bestimmten Schritten privat mit einem Fahrpraxisanleiter üben — also z. B. mit Eltern oder Bekannten, die strenge Voraussetzungen erfüllen (u. a. mind. 7 Jahre Führerschein, höchstens 1 Punkt in Flensburg, unentgeltlich, Schild „Übungsfahrt“).

Der geplante Ablauf:

  • Erst die Theorieprüfung bestehen + einige Praxisstunden und eine Einweisung in der Fahrschule.
  • Dann ca. 500–600 km privat üben → eine begleitete Beobachtungsfahrt mit strukturiertem Feedback.
  • Ab rund 1.000 km folgt die Abschlussausbildung in der Fahrschule und die übliche praktische Prüfung.

Das ist nicht dasselbe wie „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17): Hier geht es um Übungsfahrten während der Ausbildung, nicht ums Fahren nach bestandener Prüfung.

Quelle: Artikel 2 des Entwurfs (Fahrpraktische Anleitungs-Verordnung, FahrPraxAnlV) — Erprobungsregelung. Teilnahmenachweis nach Vorgabe der Fahrschule.

Was heißt das für dich?

  • Du startest jetzt? Begonnene Ausbildungen laufen nach altem Recht — du musst nichts überstürzen.
  • Theorie kannst du schon heute digital lernen. Ab 2027 ist genau dieser Weg gesetzlich vollwertig — wer früh anfängt, ist im Vorteil.
  • Die neue Prüfung verzeiht weniger Fehler (max. 3 statt bisher 10 Fehlerpunkte) und kennt Sternchen-K.-o.-Fragen. Gründlich verstehen schlägt auswendig lernen.
  • Plane mit Stand „Entwurf“. Bis der Bundesrat zustimmt, ist nichts endgültig — wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Häufige Fragen

Wann kommt die Führerschein-Reform 2027?

Geplant: Ausbildung ab 1.1.2027, neue Theorieprüfung und begleitetes Üben ab 1.7.2027. Noch Entwurf — der Bundesrat muss zustimmen.

Muss ich 2027 noch zum Theorieunterricht?

Der Pflichtunterricht in fester Stundenzahl entfällt. Du wählst dein Lernformat selbst — Präsenz, digital oder Kombi.

Wie viele Fehler darf ich in der neuen Prüfung machen?

Klasse B: 30 Fragen, max. 3 Fehlerpunkte (1 Punkt pro Frage). Eine falsche Sternchen-Frage = durchgefallen.

Gibt es weiter feste Sonderfahrten?

Die feste Anzahl entfällt. Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflicht, aber der Umfang richtet sich nach deinem Können.

Was ist die Prüfungsreife-Bestätigung?

Ein neues Pflichtdokument der Fahrschule, das dem Prüfer vor der praktischen Prüfung vorgelegt wird. Elektronisch zulässig.

Gilt das auch für meine laufende Ausbildung?

Nein — vor dem 1.1.2027 begonnene Ausbildungen laufen nach altem Recht weiter.

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