Mit Eltern
Fahren üben.
Die Reform 2027 bringt als Erprobung den Fahrpraxisanleiter: Nach der Theorieprüfung und ein paar Fahrstunden darfst du privat mit Eltern oder anderen Nahestehenden üben — mindestens 1.000 km, bevor es zurück in die Fahrschule geht. Wer darf, was gilt, wie es abläuft.
⚠️ Stand: Entwurf. Die Reform steckt in zwei Vorlagen: der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (FahrschModV, Bundesrats-Drucksache 365/26 — sie enthält die neue Fahrschulausbildungsverordnung) und dem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (Bundestags-Drucksache 21/7404). Das Kabinett hat beides am 20.05.2026 beschlossen. Der Bundestag berät das Gesetz am 24.09.2026 in erster Lesung; die Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Einzelheiten können sich bis zur Verabschiedung noch ändern — wir aktualisieren diese Seite. (Stand 19.09.2026)
Kurz gesagt: Theorieprüfung bestehen → mind. 6 Fahrstunden + Einweisung in der Fahrschule → Genehmigung der Behörde → 500–600 km privat üben → Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer → mind. 6 weitere Fahrstunden inkl. Sonderfahrten → 1.000 km insgesamt → Prüfungsreife-Test → praktische Prüfung. Geplant ab 1.7.2027, nur wenn dein Bundesland mitmacht.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Theorie lernen und Theorieprüfung bestehen. Ohne bestandene Theorieprüfung keine Genehmigung — sie ist die erste Hürde. Wie du sie ohne Unterricht schaffst: Theorie selbst lernen.
- Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde mit deinen Daten, Wohnsitz, Name und Geburtsdatum von höchstens zwei Fahrpraxisanleitern, der ausbildenden Fahrschule und dem Nachweis der Haftpflichtversicherung.
- Mindestens 6 Unterrichtseinheiten fahrpraktische Ausbildung in der Fahrschule — Grundlagen im Auto, nicht am Simulator (Simulationen sind hier ausdrücklich ausgeschlossen).
- Theoretische Einweisung (1 Unterrichtseinheit) in der Fahrschule — gemeinsam mit deinem Anleiter: Sicherheitsregeln, Rolle des Anleiters, Übungsziele, geeignete Strecken, Dokumentationspflicht.
- Genehmigung — einmalig, für höchstens 12 zusammenhängende Monate, als rosa Bescheinigung im Format DIN A5, die du bei jeder Fahrt dabeihast.
- 500–600 km privat üben, jede Fahrt im Teilnahmenachweis nach Vorgabe der Fahrschule dokumentiert.
- Beobachtungsfahrt (1 Unterrichtseinheit) mit Fahrlehrer und Anleiter im Auto: Der Fahrlehrer beurteilt Anfahren, Spurwahl, Abbiegen, Kreisverkehr, Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern, Gefahrenwahrnehmung — und gibt beiden strukturiertes Feedback.
- Mindestens 6 weitere Unterrichtseinheiten in der Fahrschule, einschließlich Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Erst danach sind Autobahnfahrten mit dem Anleiter erlaubt.
- Mindestens 1.000 km insgesamt unter Anleitung — nach oben gibt es keine Grenze.
- Prüfungsreife-Test in der Fahrschule (Testfahrt in Prüfungslänge), Bestätigung, praktische Prüfung.
Quellen: §§ 2, 3, 5, 7, 8 des Entwurfs der Fahrpraxisanleitungs-Verordnung (FahrPraxAnlV, Artikel 2 FahrschModV); Anlagen 1–3; § 2e StVG-Entwurf. Die Verbände nennen den Ablauf ein „Bürokratiemonster“ — Änderungen sind wahrscheinlich.
Voraussetzungen für dich
- Theoretische Prüfung Klasse B bestanden (§ 16 FeV).
- Mindestens 6 UE fahrpraktische Ausbildung nach § 4 der neuen Fahrschulausbildungsverordnung.
- Einweisung in der Fahrschule gemeinsam mit dem oder den Anleitern.
- Mindestalter und Eignung wie beim normalen Antrag; du musst als Fahrer vom Haftpflichtschutz des Autos umfasst sein und darfst keinen früheren Widerruf haben.
- Alkohol- und Cannabisverbot — § 24c StVG gilt für dich und den Anleiter.
Die Genehmigung erlischt, sobald du die Fahrerlaubnis bekommst, bei Verzicht oder nach Ablauf der 12 Monate. Sie wird widerrufen, wenn Auflagen missachtet werden oder dein Anleiter selbst die Fahrerlaubnis verliert und kein zweiter benannt ist.
Quellen: § 3 FahrPraxAnlV-Entwurf; § 2e Abs. 2 und 6 StVG-Entwurf; § 6 FahrPraxAnlV-Entwurf.
Wer darf Fahrpraxisanleiter sein?
Höchstens zwei Personen werden namentlich genehmigt; bei jeder Fahrt übernimmt genau einer die Rolle. Der Anleiter muss:
- in einem besonderen Näheverhältnis zu dir stehen (Eltern, Geschwister, Partner, enge Bezugsperson),
- seit mindestens 7 Jahren ununterbrochen die Klasse B (oder eine gleichwertige EU/EWR/Schweizer Fahrerlaubnis) besitzen,
- in den letzten 3 Jahren kein Fahrverbot gehabt haben und aktuell keinem unterliegen,
- im Fahreignungsregister mit höchstens 1 Punkt belastet sein,
- die Anleitung unentgeltlich ausüben,
- gemeinsam mit dir die Einweisung in der Fahrschule absolviert haben,
- während der gesamten Fahrt auf dem Beifahrersitz sitzen, den Verkehr beobachten, mit kurzen Hinweisen anleiten und auf die Höchstgeschwindigkeit achten,
- seinen Führerschein mitführen (auch digital möglich).
Wichtig für Eltern: Der Anleiter ist kein Fahrlehrer und hat keine Pedale. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist bei Verstößen (Rotlicht, Geschwindigkeit, Unfall) der Fahrer vollumfänglich verantwortlich. Eine Altersgrenze für Anleiter nennt der Verordnungsentwurf nicht — das Gesetz erwähnt ein „Lebensalter“ als Kriterium; dieser Widerspruch ist noch offen.
Quellen: § 4 FahrPraxAnlV-Entwurf; § 2e Abs. 5 Nr. 4 StVG-Entwurf; Fragenkatalog der Verbands-Infoveranstaltungen (September 2026).
Auto, Schild, Versicherung
| Was | Regel im Entwurf |
|---|---|
| Fahrzeug | Ein Kfz der Klasse B — das Familienauto. Doppelpedale sind nicht vorgeschrieben (und nicht verboten). |
| Kennzeichnung | Vorne und hinten ein quadratisches Schild 16 × 16 cm: weißes „L“ auf blauem Grund plus Aufschrift „Übungsfahrt“ in Schwarz auf Weiß — vollständig sichtbar, gut lesbar, unverwischbar. |
| Versicherung | Die Kfz-Haftpflicht muss das Fahren im Rahmen des Fahrpraxiserwerbs ausdrücklich umfassen — Nachweis gehört zum Antrag. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist normalerweise nicht mitversichert; ohne Anpassung droht Regress. |
| Tempo | Höchstens 130 km/h (Auflage auf der Bescheinigung). |
| Autobahn | Erst nach der bescheinigten Beobachtungsfahrt und den Sonderfahrten in der Fahrschule. |
| Ausland | Nicht vorgesehen — dafür fehlen bilaterale Abkommen. |
| Mitfahrer | Nicht ausdrücklich untersagt. |
Quellen: § 2 Abs. 4 und Anlage 1 FahrPraxAnlV-Entwurf; Begründung zu § 2e StVG (Versicherungsschutz); Verbands-FAQ September 2026.
Regeln während der Fahrt
- Genehmigungsbescheinigung und Teilnahmenachweis immer dabei, auf Verlangen der Polizei aushändigen — sonst Ordnungswidrigkeit.
- Jede Fahrt dokumentieren (Teilnahmenachweis nach Vorgabe der Fahrschule). Die Fahrschule prüft ihn vor der Beobachtungsfahrt und beim Wiedereinstieg auf Vollständigkeit und Plausibilität; du bewahrst ihn danach 3 Jahre auf.
- Nur mit benanntem Anleiter auf dem Beifahrersitz — nie allein, nie mit jemand anderem.
- Kein Alkohol, kein Cannabis — für Fahrer und Anleiter.
- Simulator zählt nicht — die Kilometer müssen auf der Straße gefahren werden.
Quellen: §§ 5, 6, 10 FahrPraxAnlV-Entwurf.
Unterschied zu BF17
| Fahrpraxisanleiter (neu, Erprobung) | Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) | |
|---|---|---|
| Wann | Während der Ausbildung, vor der praktischen Prüfung | Nach bestandener Prüfung, bis zum 18. Geburtstag |
| Fahrerlaubnis | Keine — die Genehmigung gilt als Ersatz für diesen Zweck | Prüfungsbescheinigung / Führerschein |
| Begleiter | Näheverhältnis, 7 Jahre Klasse B, max. 1 Punkt, eingewiesen | Mind. 30 Jahre, 5 Jahre Klasse B, max. 1 Punkt |
| Ziel | Ausbildung ergänzen (Kilometer sammeln) | Fahrpraxis nach der Ausbildung |
| Kennzeichnung | L-Schild „Übungsfahrt“, max. 130 km/h | Keine |
Beides lässt sich kombinieren: erst mit Anleiter üben, dann mit 17 die Prüfung machen und BF17 fahren. Details: Begleitetes Fahren ab 17.
Lohnt sich das für dich?
- Ja, wenn ein geeignetes Elternteil Zeit hat, das Auto versichert werden kann und du regelmäßig fahren kannst — 1.000 km sind bei 20 km pro Fahrt 50 Übungsfahrten.
- Sparpotenzial gibt es nur, wenn die 1.000 km tatsächlich Fahrstunden ersetzen. Mindestens 12 Fahrstunden (6 + 6) plus Einweisung, Beobachtungsfahrt und Prüfungsreife-Test bleiben Pflicht — und werden nach dem Fahrlehrergesetz-Entwurf einzeln bepreist. Rechne nach: Führerschein-Kosten 2027.
- Nicht möglich, wenn dein Bundesland das Modell nicht per Verordnung freischaltet — die Erprobung ist auf vier Jahre angelegt und den Ländern freigestellt.
- Voraussetzung Nr. 1 bleibt die Theorieprüfung. Wer sie früh besteht, kann die Praxis-Phase früher starten — Theorie zuerst, siehe Theorieprüfung 2027.
Häufige Fragen
Dürfen Eltern ab 2027 das Fahren beibringen?
Als Erprobung ja — nach Theorieprüfung, 6 Fahrstunden und Einweisung, mit behördlicher Genehmigung. Nur, wenn dein Bundesland das Modell freischaltet.
Wer darf Anleiter sein?
Nahestehende Person, 7 Jahre Klasse B, kein Fahrverbot in 3 Jahren, max. 1 Punkt, unentgeltlich, mit dir in der Fahrschule eingewiesen. Höchstens zwei Personen.
Wie viele Kilometer?
Nach 500–600 km Beobachtungsfahrt, insgesamt mind. 1.000 km, nach oben offen.
Welches Auto, welches Schild?
Normales Klasse-B-Auto mit angepasster Haftpflicht; vorne und hinten 16 × 16 cm blaues L-Schild „Übungsfahrt“; max. 130 km/h.
Ist das BF17?
Nein. BF17 ist nach der Prüfung mit Führerschein; der Fahrpraxisanleiter begleitet während der Ausbildung ohne Fahrerlaubnis.
Wer haftet bei einem Verstoß?
Laut Bundesverkehrsministerium der Fahrer vollumfänglich. Versicherungs- und Haftungsfragen sind laut Verbänden noch nicht abschließend geklärt.
Ab wann?
Geplant ab 1.7.2027, befristete Erprobung (Genehmigungen 4 Jahre lang möglich). Noch nicht beschlossen.
Ohne bestandene Theorie kein Üben
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Weiterlesen
- Begleitetes Fahren ab 17 — Voraussetzungen & Begleitperson
- Führerschein-Kosten 2027 — Was die Reform wirklich spart
- Fahrstunden & Sonderfahrten — Wie viele brauchst du wirklich?
- Führerschein-Reform 2027 — Was sich ändert – verständlich