Theorieunterricht
freiwillig.
Die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht soll wegfallen. Ab 2027 entscheidest du selbst, wie du die Theorie lernst — in der Fahrschule, live online oder komplett per App. Hier steht, was genau geplant ist, was bleibt und wie du das für dich nutzt.
⚠️ Stand: Entwurf. Die Reform steckt in zwei Vorlagen: der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (FahrschModV, Bundesrats-Drucksache 365/26 — sie enthält die neue Fahrschulausbildungsverordnung) und dem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (Bundestags-Drucksache 21/7404). Das Kabinett hat beides am 20.05.2026 beschlossen. Der Bundestag berät das Gesetz am 24.09.2026 in erster Lesung; die Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Einzelheiten können sich bis zur Verabschiedung noch ändern — wir aktualisieren diese Seite. (Stand 19.09.2026)
Kurz gesagt: Heute sind für Klasse B 14 Doppelstunden Theorieunterricht Pflicht (12 Grundstoff + 2 Zusatzstoff). Nach der Reform gibt es keine Pflichtstunden mehr. Du lernst den Prüfungsstoff so, wie es zu dir passt — und gehst zur Theorieprüfung, wenn du so weit bist. Die Fahrschule bleibt für die Praxis zuständig.
Heute vs. 2027
| Bis Ende 2026 | Geplant ab 1.1.2027 | |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | Pflicht: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (Klasse B), Anwesenheit wird bescheinigt | Freiwillig — kein Nachweis über Unterrichtsstunden |
| Lernformat | Präsenz in der Fahrschule (Online-Unterricht nur als Ausnahme) | Präsenz, digital-synchron, asynchron (App) oder Kombination — deine Wahl |
| Prüfungsstoff | Amtlicher Fragenkatalog (Anlage 7 FeV) | Amtlicher Fragenkatalog (Anlage 7 FeV) — unverändert Grundlage |
| Zulassung zur Theorieprüfung | Fahrschule meldet dich nach abgeschlossenem Unterricht an | Prüfauftrag über die Fahrerlaubnisbehörde; die ausbildende Fahrschule muss im Antrag nicht mehr genannt werden |
| Theorieprüfung | 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte, Fragen 2–5 Punkte wert | 30 Fragen, max. 3 Fehlerpunkte, 1 Punkt pro Frage, Sternchen-Fragen als K.-o. (ab 1.7.2027) → Details |
Quellen: § 3 des Entwurfs der Fahrschulausbildungsverordnung (FahrschAusbVO, Artikel 1 FahrschModV, BR-Drs. 365/26); §§ 21, 22 FeV-Entwurf; Anlage 7 FeV-Entwurf. Stand: Referentenentwurf, noch nicht verabschiedet.
Die vier Lernformate im Entwurf
§ 3 der neuen Fahrschulausbildungsverordnung formuliert es klar: Der Fahrschüler entscheidet eigenverantwortlich, mit welchem Lernformat er das erforderliche theoretische Wissen erwirbt. Vier Wege sind ausdrücklich genannt:
- Theoretischer Unterricht in einer Fahrschule — der klassische Weg, wenn deine Fahrschule ihn weiter anbietet.
- Digital-synchron — Live-Unterricht per Videokonferenz, mit Fahrlehrer, zu festen Zeiten.
- Asynchron — App, Videos, Lernplattform: du lernst, wann und wo du willst, in deinem Tempo.
- Kombination — zum Beispiel App für die Fragen, ein paar Präsenzstunden für die schwierigen Themen.
Wichtig: Die Fahrschule ist berechtigt, Theorieunterricht anzubieten — sie ist dazu nicht verpflichtet. Es kann also gut sein, dass deine Fahrschule ab 2027 gar keinen Präsenzunterricht mehr macht oder ihn nur noch als Zusatzangebot gegen Entgelt hat. Das Entgelt für Theorieunterricht muss die Fahrschule künftig im Transparenzregister angeben, „sofern dieser angeboten wird“.
Quellen: § 3 Abs. 1–3 FahrschAusbVO-Entwurf; § 32 Abs. 2 Nr. 2 Fahrlehrergesetz-Entwurf (Stand 29.07.2026).
Was die Fahrschule weiterhin macht
„Theorie freiwillig“ heißt nicht „Führerschein ohne Fahrschule“. Der Entwurf beschreibt den Erwerb der Klasse B in sechs Schritten — und ab Schritt 4 führt kein Weg an einer Fahrschule vorbei:
- Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde (schriftlich oder elektronisch). Neu: Die Fahrschule muss nicht mehr genannt werden.
- Theoretischer Wissenserwerb — dein Format, dein Tempo.
- Theoretische Prüfung bei der Prüfstelle (TÜV/DEKRA).
- Fahrpraktische Ausbildung in der Fahrschule — mit Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten, deren Umfang sich nach deinem Können richtet.
- Prüfungssimulation im Realverkehr: eine Testfahrt in Prüfungslänge, mit der die Fahrschule deine Prüfungsreife feststellt und dokumentiert.
- Vorstellung zur praktischen Prüfung — erst, wenn die Prüfungsreife bestätigt ist.
Übrigens: Die Praxisausbildung darf laut den Verbänden auch vor der bestandenen Theorieprüfung beginnen — es ist weiterhin nicht sinnvoll, erst nach der Theorieprüfung ins Auto zu steigen. Wie viele Fahrstunden realistisch sind, liest du unter Fahrstunden & Sonderfahrten.
Quellen: §§ 4, 11, 12 FahrschAusbVO-Entwurf; § 21 Abs. 1 FeV-Entwurf; Fragenkatalog der Verbands-Infoveranstaltungen (September 2026).
Was du lernen musst — ändert sich nicht
Der Inhalt des theoretischen Wissenserwerbs bleibt gesetzlich festgelegt: die für die Theorieprüfung erforderlichen Kenntnisse nach Anlage 7 Nummer 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das sind die Sachgebiete der EU-Führerscheinrichtlinie — Verkehrsvorschriften, Gefahrenlehre, Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, Technik, Umwelt — und der darauf aufbauende amtliche Fragenkatalog.
Das Bundesverkehrsministerium kündigt an, den Fragenkatalog um rund ein Drittel zu kürzen. Welche Fragen wegfallen und welche künftig ein Sternchen tragen, legt die Prüfungsrichtlinie fest — sie liegt noch nicht vor. Bis dahin gilt der aktuelle amtliche Katalog, und wer den beherrscht, ist auf jede gekürzte Version vorbereitet.
Quellen: § 3 Abs. 2 FahrschAusbVO-Entwurf; Anlage 7 Nr. 1.1 FeV; Pressemitteilung BMV vom 20.05.2026.
Die Falle: freiwillig lernen, strenger geprüft
Genau hier liegt der Haken, den viele übersehen: Während der Unterricht freiwillig wird, wird die Theorieprüfung strenger. Statt heute bis zu 10 Fehlerpunkten sind ab Juli 2027 nur noch 3 Fehlerpunkte erlaubt, jede Frage zählt 1 Punkt, und eine falsch beantwortete Sternchen-Frage bedeutet sofort durchgefallen — egal wie gut der Rest war.
Wer die Theorie „nebenbei“ lernt und nur Fragen auswendig klickt, fällt in diesem System schneller durch als heute. Wer dagegen den Stoff versteht, Fehler gezielt abarbeitet und die Prüfung vorher simuliert, ist im Vorteil — und braucht dafür keinen Klassenraum.
Alle Details zur neuen Prüfung: Theorieprüfung 2027 — 30 Fragen, 3 Fehlerpunkte, Sternchen-Fragen.
Dein Weg ohne Theorieunterricht
So bereitest du dich ab 2027 (oder schon heute parallel zum Unterricht) sicher vor:
- Themen statt Zufallsfragen. Arbeite die 12 Sachgebiete der Klasse B nacheinander durch — mit Erklärung, warum die Antwort richtig ist. In TheorieCoach ist jede der 1.787 amtlichen Fragen erklärt.
- Fehler wiederholen, nicht ignorieren. Bei maximal 3 Fehlerpunkten muss deine Fehlerquote gegen null gehen. Ein Fehlerkartei-System ist Pflicht.
- In deiner Sprache verstehen. Die Prüfung gibt es in 12 Fremdsprachen — TheorieCoach erklärt die Fragen in 15 Sprachen, damit du nicht an der Formulierung scheiterst.
- Prüfung simulieren. 30 Fragen, Zeitdruck, Ergebnis nach den neuen Regeln — bis du stabil bestehst.
- Prüfungsreife-Score statt Bauchgefühl. Erst zur Prüfung anmelden, wenn die Simulation mehrmals hintereinander sitzt.
Den kompletten Lernplan mit Wochenstruktur findest du unter Führerschein-Theorie selbst lernen. Und wenn es schnell gehen muss: Theorie in 7 Tagen.
Häufige Fragen
Ist der Theorieunterricht ab 2027 wirklich freiwillig?
Nach § 3 des Entwurfs der Fahrschulausbildungsverordnung entscheidest du, wie du die Theorie lernst: Fahrschule, Live-Online, App oder Kombination. Feste Pflichtstunden gibt es nicht mehr. Stand: Entwurf, noch nicht beschlossen.
Muss die Fahrschule weiter Unterricht anbieten?
Nein. Sie darf Unterricht anbieten — in Präsenz, digital oder kombiniert —, ist aber zu keiner Unterrichtsform verpflichtet.
Kann ich die Theorie komplett per App lernen?
Ja, der asynchrone digitale Wissenserwerb ist ausdrücklich als vollwertiges Format vorgesehen. Der Stoff bleibt der amtliche Fragenkatalog.
Brauche ich noch eine Fahrschule?
Ja — für die praktische Ausbildung, die Prüfungsreife-Feststellung und die Vorstellung zur praktischen Prüfung. Nur die Theorie wird frei wählbar.
Ab wann gilt das?
Geplant ab 1.1.2027. Bundestag (1. Lesung 24.09.2026) und Bundesrat müssen noch zustimmen. Vorher begonnene Ausbildungen laufen nach altem Recht.
Was ist mit Ersthelferkurs, Sehtest und Antrag?
Die bleiben. Der Antrag kann laut Entwurf schriftlich oder elektronisch gestellt werden; die ausbildende Fahrschule muss darin nicht mehr genannt werden. Der Prüfauftrag gilt künftig 5 Jahre.
Lern die Theorie so, wie es 2027 gedacht ist
Alle 1.787 amtlichen Fragen mit Erklärung, Fehlerkartei, Prüfungssimulation und KI-Coach in 15 Sprachen — die App, mit der du dich ohne Theorieunterricht auf die Prüfung vorbereitest. 100 Fragen gratis.
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